Ballettschule Wedemark

Preise

Monatspreise
Kinder & Erwachsene

Preise (Monatshonorare) bei Festanmeldung (Stand Januar 2023)

für die erste Unterrichtseinheit

  • 45 Min.-Wochenstunde 37,00 €
  • 50 Min.-Wochenstunde 41,00 €
  • 60 Min.-Wochenstunde 49,50 €
  • 75 Min.-Wochenstunde 61,50 €
  • 90 Min.-Wochenstunde 73,50 €

für weitere Unterrichtseinheiten

  • 45 Min.-Wochenstunde 22,00 €
  • 50 Min.-Wochenstunde 24,50 €
  • 60 Min.-Wochenstunde 36,00 €
  • 75 Min.-Wochenstunde 40,00 €
  • 90 Min.-Wochenstunde 44,00 €

(alle angegebenen Preise sind Monatspreise)

Sobald ein Monatshonorar von 200,00 € erreicht ist, tritt eine Flatrate in Kraft. Die Staffelung der Monatspreise und die Flatrateregelung gilt auch für Familienmitglieder, die in einem Haushalt wohnen.

Das Monatshonorar wird ausgehend von der zeitlich längsten Unterrichtseinheit berechnet, im folgenden Beispiel von einer 75 Min-Std/Woche:

  • eine 75 Min-Std (z.B. Training) = 61,50 €
  • zwei 50 Min-Std (z.B. Spitze + Jazz) zu á 24,50 € = 49,00 €
  • gesamt pro Monat 110,50 €

Monatspreise

45 MIN.-WOCHENSTUNDE
37,00 €
pro Monat

50 MIN.-WOCHENSTUNDE
41,00 €
pro Monat

60 MIN.-WOCHENSTUNDE
49,50 €
pro Monat

75 MIN.-WOCHENSTUNDE
61,50 €
pro Monat

90 MIN.-WOCHENSTUNDE
73,50 €
pro Monat

Kartenpreise
Erwachsene

Karten für durchlaufende Trainingsangebote für Erwachsene
(Ballett für Erwachsene, callanetics, Pilates)

  • 5er Karten haben eine Gültigkeit von 6 Wochen
  • 10er Karten haben eine Gültigkeit von 3 Monaten

 

50 Minuten
€16,00
Einzelkarte

50 Minuten
€63,00
5er Karte

50 Minuten
€121,00
10er Karte

60 Minuten
€19,00
Einzelkarte

60 Minuten
€79,00
5er Karte

60 Minuten
€147,00
10er Karte

75 Minuten
€23,00
Einzelkarte

75 Minuten
€90,00
5er Karte

75 Minuten
€170,00
10er Karte

AGBs

1. Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme am Unterricht auf die Mindestdauer von 3 Monaten.
2. Das Monatshonorar ist im voraus, spätestens bis zum 3. eines Monats auf das Konto der Ballettschule zu überweisen.
3. Die Abmeldung muß jeweils zum 1. des Monats drei Monate vor dem Austritt schriftlich erfolgen.
4. Scheidet ein Teilnehmer ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus, so sind die Unterrichtsgebühren weiterhin zu entrichten. Der Ausbildungsplatz steht ebenfalls weiterhin zur Verfügung.
5. Durch wichtigen Grund versäumte Stunden können nach vorheriger Absprache nachgeholt werden.
6.a Seitens der Schule ausfallende Stunden werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder können ersatzweise in anderen angebotenen Unterrichtsstunden nachgeholt werden.
6.b Im Falle höherer Gewalt kann kein Schadensersatz geleistet werden.
7. Die Ferien entsprechen den Schulferien in Niedersachsen und entbinden nicht vom Unterrichtshonorar, da dieser Umstand bereits bei der Bemessung der Unterrichtsgebühr berücksichtigt ist.

8. Sachbeschädigungen in den Schulräumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.
9. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr.
10. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.
11. Die Ballettschule haftet für gesetzliche und vertragliche Schadensansprüche nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz.
Für Personen- oder Sachbeschäden, die nicht von der Schule zu vertreten sind, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
12. Die Aufsichtspflicht des Unterrichtenden endet mit dem Unterrichtsschluss.
13. salvatorische Klausel
Sofern einzelne der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.